Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemein

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Lieferungen und Leistungen der EdgeTech Speechtechnologies - Katrin Dietert, Geschäftsadresse: Ringstraße 16, 84427 Sankt Wolfgang.

Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

Geschäftsbedingungen und abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch soweit diese im Widerspruch zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden stehen an.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie anderweitige das Erscheinungsbild u.ä. betreffende Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt bei einer reinen Warenbestellung durch Auslieferung der Ware an den Kunden, bei zusätzlich dazu beauftragten Serviceleistungen mittels einer schriftlichen Bestätigung der Aufträge durch uns. Bei einer schriftlichen Bestätigung legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.

Für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Eventuell erfolgte Gegenleistungen werden zurückerstattet.

Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst diesen AGB per Email zugesandt.

3. Nutzungsbedingungen

Der Lizenznehmer erhält gegen eine einmalige Lizenzgebühr das unbefristete Recht zur Nutzung der Standard-Software durch den vom Hersteller vergebenen Lizenzrecht folgender Spezifikationen:

- Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung an einem Einzelcomputer oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk

- Benutzerlizenz: Recht zur weiteren Nutzung am selbigen Einzelcomputer oder Arbeitsplatz in einem Netzwerk

- Netzwerklizenz: Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem Netz-Server und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, die einzeln oder gleichzeitig auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen.

4. Schutz- und Urheberrechte

Alle ureberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte einer Software verbleiben beim Hersteller. Vervielfältigungen des überlassenen Programms sind nur für den betriebsinternen notwendigen Gebrauch gestattet.

5. Lieferzeit und Lieferbedingungen

- Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferzeiten unverbindlich.

- Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme laut Ziffer 2 dieser AGB, sofern technische Konfiguration bzw. Softwarespezifikation völlig geklärt sind.

- Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willen liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen; dies gilt auch bei Streik und Aussperrung.

- Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung der Ware. Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt eine spezielle Programmeinweisung gegen gesonderte Vergütung nach Stundenaufwand entsprechend unserem jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich Reisekosten und Reisespesen.

- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden können.

- Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

- Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

- Wir versichern auf Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung anzuliefernde Ware.

- Versand- und Installationskosten werden von uns nicht übernommen.

- Die Planung der Installation geschieht im Einvernehmen mit dem Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die betriebsnotwendigen Installationen durch einen Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen müssen unseren Angaben sowie den geltenden Fachnormen entsprechen.

- Verpackungen sind seitens des Kunden ordnungsgemäß zu entsorgen.

6. Rechte bei Mängeln

Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, Software-Leistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir leisten daher nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit der von uns gelieferten Programme zu dem angegebenen Programmzweck. Sollten die von uns gelieferten Software-Programme nachweislich Probleme verursachen, leisten wir für Unternehmer zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. In diesem Falle ist der Support vor Ort kostenlos. Ansonsten werden die derzeit gültigen Stundensätze plus einer Anfahrtspauschale berechnet.

Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab

Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Mängelanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.

Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung bei Mängeln der Brauchbarkeit durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Standard-Software den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt. Auch für Rechenzeiten einzelner Programmabläufe können wir keine Gewähr übernehmen, da die Kapazität den Datenverarbeitungsbedingungen der IBM Deutschland Informationssysteme GmbH unterliegen und für alle von uns gelieferten Programme die Gewährleistungsbedingungen der Hersteller gelten.

7. Haftung und Schadenersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und gilt ebenso für Überschreitung der Lieferzeiten oder Nichtlieferung sowie für Schäden im Rahmen von Servicearbeiten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Datensicherung mit mindestens fünf in regelmäßigen Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.

8. Preise und Zahlungsbedingungen, Verzug

Sofern nicht ein bestimmter Preis vereinbart ist, gilt der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Listenpreis, der auf den Internetseiten unter www.edgetech.de einzusehen ist. Bei Mehrplatzlizenzen (Netzwerken) wird der Gesamtpreis aus den jeweiligen Preisen der Einzelkomponenten zusammengesetzt und ist daher variabel und in jedem Einzelfall festzulegen. Lizenzgebühren und sonstige Preise und Vergütungen sind zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Besteht die Vereinbarung, dass der Kunde zur Vorleistung in Form einer Teilzahlung verpflichtet ist, so ist jede Teilrechnung sofort ohne Abzug fällig. Beim Versendungskauf erhöht sich der Preis um die Versandkosten.

Der Kunde kommt in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit der Leistung und Erhalt einer Mahnung nicht leistet. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszins nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware oder den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der oben genannten Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

10. Sonderregelungen für Verbraucher: Widerrufsrecht; Rückgabe bei Fernabsatzverträgen

Fernabsatzverträge sind solche, die ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien zustande kommen, insbesondere durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Emails und ähnliche Medien.

Der Verbraucher hat bei diesen Verträgen das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

Der Verbraucher ist zur Rücksendung beim Widerruf verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, Es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Entsiegelte bzw. geöffnete Software kann nicht zurück genommen werden.

Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Vertragsware entstandene Verschlechterung zu leisten. Er darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Er hat den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, zu tragen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

Stand: Januar 2008